Nachträglicher Erwerb der US-Staatsangehörigkeit bei Geburt im Ausland – Der Child Citizenship Act von 2000

Der Child Citizenship Act von 2000 (CCA) ist ein am 27. Februar 2001 in den USA in Kraft getretenes Gesetz, das es im Ausland geborenen Kindern, die nicht bereits die amerikanische Staatsbürgerschaft bei Geburt durch einen US-amerikanischen Elternteil erworben haben, ermöglicht, die US-Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen zu erwerben. Die Umsetzung erfolgte durch Änderungen in den Paragraphen 320 und 322 des Immigration and Nationality Act (INA). Ein wesentlicher Unterschied zwischen § 320 INA und § 322 INA liegt darin, dass im Falle des § 320 INA die US-Staatsangehörigkeit automatisch erworben wird, wohingegen nach § 322 INA der Erwerb der US-Staatsangehörigkeit auf Antrag erfolgt.

Personen, die am 27. Februar 2001 bereits 18 Jahre alt waren waren, können nach dem Child Citizenship Act die US-Staatsbürgerschaft nicht erwerben. Sie können jedoch die US-Staatsbürgerschaft in Übereinstimmung mit den früheren Versionen der §§ 320 oder 322 oder des ehemaligen § 321 INA erworben haben.

San Francisco

§ 320 INA – Kinder, die außerhalb der USA geboren wurden und in den USA wohnen

Ein Kind, das außerhalb der Vereinigten Staaten geboren wurde, wird automatisch ein Bürger der Vereinigten Staaten, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

• Mindestens ein der Elternteil ist US-Staatsbürger durch Geburt oder Einbürgerung;
• Das Kind ist unter 18 Jahre alt;
• Das Kind wohnt in den Vereinigten Staaten (sog. „permanent resident status“) in der Obhut des US-amerikanischen Elternteils (oder beider Eltern).

Beispiel:

Ein in den USA lebendes deutsches Ehepaar wird nach fünfjährigem Aufenthalt im Jahr 2019 in den USA auf ihren Antrag hin eingebürgert. Das Ehepaar hat eine in ihrem Haushalt lebende 14-jährige Tochter, die im Jahr 2005 in Deutschland geboren wurde, als die Familie noch in Deutschland lebte. Im Zeitpunkt der Einbürgerung der Eltern erwirbt die Tochter automatisch die US-Staatsangehörigkeit nach § 320 INA, da die oben genannten Voraussetzung in diesem Moment alle erfüllt sind.

§ 320 INA gilt auch für Adoptivkinder, wenn das Kind die Voraussetzungen des § 101 (b) (1) INA erfüllt, was z.B. in der Regel dann der Fall ist, wenn das Kind das im Alter von unter 16 Jahren adoptiert wurde, und sich seit mindestens zwei Jahren in der rechtlichen Obhut des adoptierenden Elternteils befindet. Die Adoption muss rechtskräftig sein sein, damit das Kind die U.S.-Staatsbürgerschaft erwerben kann.

Certificate of Citizenship beantragen – Formular N-600

Ein Kind, das die US-Staatsbürgerschaft gemäß § 320 INA erworben hat, muss kein Staatsbürgerschaftszertifikat (Certificate of Citizenship) beantragen, kann dies aber tun, indem es ein ausgefülltes N-600-Formular (Application for Certificate of Citizenship) bei einer Außenstelle („Field Office“) des Bureau of Citizenship and Immigration Services des Department of Homeland Security (USCIS) einreicht (und die erforderliche Gebühr, z.Z. USD 1.170,00 (Stand 02/2019) entrichtet).

US-Reisepass beantragen

Wer einen US-Reiseass beantragt, muss sowohl die US-Staatsbürgerschaft als auch seine Identität nachweisen. Dafür reicht ein von der USCIS ausgestelltes Certificate of Citizenship aus.(siehe oben)

Auch wenn dem Kind kein Certificate of Citizenship vom USCIS ausgestellt wurde, kann (direkt) ein Reisepass beantragt werden. Der Antrag muss in diesem Weise die folgenden Nachweise enthalten:

1. Nachweis der Verwandtschaft des Kindes zum US-Elternteil. Für das biologische Kind des US-Staatsbürgers ist dies in der Regel eine beglaubigte Kopie der ausländischen Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Englische). In Fällen, in denen nicht klar ist, dass die Geburtsurkunde ein ausreichender Nachweis für eine biologische Beziehung zwischen dem Kind und dem Elternteil des US-Staatsbürgers ist, können andere Arten von Beweisen, einschließlich medizinischer und/oder DNA-Tests, verlangt werden. Für ein adoptiertes Kind ist es eine beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Adoptionsdokuments (nebst Übersetzung ins Englische).

2. Nachweis, dass das Kind in den Vereinigten Staaten in rechtlicher und physischer Obhut des US-Elternteils (oder beider US-Elternteile) befindet, und seinen Wohnsitz rechtmäßig in den USA hat. Der Stempel „I-551“ im Pass des Kindes oder eine Permanent Resident Card („Green Card“) dienen zum Beweis, dass das Kind rechtmäßig zum Zwecke der Wohnsitznahme in die USA eingereist ist. Die Behörde kann zusätzliche Belege verlangen, dass der Wohnsitz in den USA in der obhut der Eltern tatsächlich besteht.

3. Nachweis, dass das Kind unter 18 Jahre alt ist oder war, als alle Bedingungen erfüllt wurden (Die Geburtsurkunde reicht hierfür aus).

§ 322 INA – Kinder, die außerhalb der USA geboren wurden und außerhalb der USA wohnen

Sofern die US-Staatsangehörigkeit von Kindern, die außerhalb der USA geboren wurden nicht automatisch nach § 320 INA (oder den Vorschriften der §§ 301, 309 INA) erfolgt, kann ein US-Elternteil die US-Staatsangehörigkeit unter folgenden Voraussetzung für das Kind beantragen (im Fall, dass der US-Elternteil innerhalb der letzten 5 Jahre verstorben ist, kein ein US-Großelternteil oder Vormund den Antrag stellen):

• Mindestens ein Elternteil des Kindes ist Staatsangehöriger der USA, entweder durch Geburt oder Einbürgerung;
• Der US-amerikanische Elternteil war mindestens fünf Jahre in den Vereinigten Staaten physisch anwesend, davon mindestens zwei nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn der US-Elternteil diese Anwesenheitszeiten nicht erfüllt, kann dieses Erfordernis auch dadurch erfüllt werden, dass ein US-Großelternteil des Kindes entsprechend lange physisch in den USA anwesend war;

• Das Kind ist jünger als achtzehn Jahre;

• Das Kind wohnt außerhalb der Vereinigten Staaten in der Obhut des US-amerikanischen Elternteils;

• Das Kind hält sich rechtmäßig aufgrund einer rechtmäßigen Einreise (z.B. im Wege des „visa waiver program“) vorübergehend in den Vereinigten Staaten auf.

Certificate of Citizenship beantragen – Formular N-600K

Die Eltern können einen Antrag auf ein Application for Certificate of Citizenship vom Ausland aus mit dem USCIS-Formular N-600K einreichen und die erforderliche Anmeldegebühr entrichten. z.Z. USD 1.170,00 (Stand 02/2019).

Wenn Sie Fragen bezüglich der nachträglichen Erlangung der amerikanischen Staatsbürgerschaft durch Geburt im Ausland haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und helfen Ihnen dabei, den Status Ihrer Kinder als US-Amerikaner(in) feststellen zu lassen oder gegebenenfalls einen Antrag auf Einbürgerung in den USA zu stellen. Sprechen Sie uns an!

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