Kanzlei für US-amerikanisches Recht

Aufgrund anwaltlicher Zulassung in Deutschland und Kalifornien und langjähriger beratender Tätigkeit in den USA sind wir sowohl mit dem deutschen und dem US-amerikanischen Rechtssystem bestens vertraut, und unterstützen Sie grenzüberschreitend bei der Vertragsgestaltung mit Partnern aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, aber beispielsweise auch bei Fragen des US-Erbrechts oder bei US-Trusts.

Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung mit der amerikanischen Unternehmenskultur und unseren hervorragenden Kontakten in der San Francisco Bay Area und Silicon Valley. Wir beraten Sie hinsichtlich aller juristischen Aspekte des „doing business in the United States“; neben der vertragsrechtlichen Beratung etwa auch im US-amerikanischen Prozessrecht – im Hinblick auf die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen in den U.S.A.

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