Geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Beibehaltungsgenehmigung in Zukunft nicht mehr erforderlich
Nach monatelangem Streit hat die Bundesregierung am Freitag, dem 19. Mai 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass der bisher im Staatsangehörigkeitsrecht verankerte Grundsatz der Vermeidung der Doppelstaatsangehörigkeit aufgegeben wird. Bald wird keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich sein!
Damit kommt die Ampelkoalition der Erfüllung ihres Versprechens
„Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen.“ (Koalitionsvertrag, Seite 118)
einen Schritt näher.
In erster Linie dürften die geplanten Änderungen auf Ausländer abzielen, denen die Einbürgerung in Deutschland vor dem Hintergrund des dramatischen Fachkräftemangels erleichtert werden soll.
Ihnen soll mit der Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten, wenn sie Deutsche werden, ein weiterer Anreiz (neben kürzeren Einbürgerungszeiten und anderen Vergünstigungen) gegeben werden, nach Deutschland zu kommen und sich hier niederzulassen. Nach bisherigem Recht müssen sie ihre andere Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn auch in der Praxis aufgrund verschiedener Ausnahmeregelungen bereits jetzt die Mehrzahl der Ausländer bei Einbürgerung in Deutschland ihre andere Staatsangehörigkeit behalten darf.

Keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich
Für Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchten, ergibt sich aus dem Wegfall des Grundsatzes der Vermeidung der Doppelstaatsangehörigkeit, dass sie – sofern das Gesetz wie geplant in Kraft tritt – dies tun können, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Die entsprechende Vorschrift des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), § 25 soll ersatzlos gestrichen werden. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts heißt es:
„Mit der Aufhebung des § 25 wird der gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei einem auf Antrag erfolgenden Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Damit entfällt zugleich die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung), mit der auf Antrag im begründeten Einzelfall der Verlust abgewendet werden konnte.“
Eine Beibehaltungsgenehgigung wird in Zukunft also nicht mehr nötig sein.
Der Gesetzesentwurf soll nun zwischen Innenministerium, Justizministerium und Kanzleramt abgestimmt werden und wird dann den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz noch in diesem Jahr oder Anfang 2024 in Kraft treten wird.
Doch Vorsicht: Nach jetziger Rechtslage (Stand 20.05.2023) ist eine Beibehaltungsgenehmigung nach wie vor erforderlich. Bevor die Änderungen in Kraft getreten sind, verlieren Sie weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag hin annehmen, ohne dass Ihnen zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung ausgehändigt worden ist.
Für Fragen rund um das Thema „Beibehaltung“ und insbesondere auch zum Einbürgerungsverfahren in den USA, in dem wir regelmäßig Mandanten begleiten, stehen wir gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Rechtsberatung ist nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände möglich. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen übernommen.
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