Kanzlei für deutsches und US-amerikanisches Recht in Berlin

Aufgrund unserer anwaltlichen Doppelzulassung in Deutschland und den USA (Kalifornien, Washington) sind wir zuverlässige Berater in Rechtsfragen mit Bezug zum deutschen und zum amerikanischen Recht. Vertragsgestaltung nach beiden Rechtsordnungen gehören ebenso zu unserem Leistungsangebot wie die Gründung und Betreuung von Unternehmen in Deutschland und in den USA, sowie deren Beratung hinsichtlich der der jeweiligen länderspezifischen Besonderheiten, z.B. im Gesellschafts-, Steuer- und Immigrationsrecht.

Kleine und mittelständische Unternehmen und Start-Ups, oft aus den Internet- und Technologiebranchen, gehören ebenso zu unseren Mandanten, wie Einzelpersonen.

Bei Letzteren liegt ein Schwerpunkt auf der „Expat“ – Beratung, d.h. auf Fragestellungen des täglichen Lebens im jeweils anderen Land, wie z.B. des Steuerrechts (auch Doppelbesteuerungsabkommen), des Aufenthaltsrechts, Vertragsrechts, etc.

Weitere Schwerpunkte sind Beratung und Vertretung im deutschen und amerikanischen Erbrecht (einschließlich US-Trusts), und internationale Nachlassplanung, sowie Fragen des Staatsangehörigheitsrechts (insbesondere Erwerb der US-Staatsangehörigkeit und Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit).

Weitere Informationen zu einigen unserer Angebote finden Sie hier: