UPDATE: Neues Staatsangehörigkeitsrechts am 27.06.24 in Kraft getreten
Nachdem der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ (StARModG) am 19.01.24 endgültig beschlossen und der Bundesrat auf sein Einspruchsrecht verzichtet hat, ist das Gesetz am 26.03.2024 verkündet worden. Es ist drei Monate nach Verkündung, am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Nach Inkrafttreten, also ab dem 27.06.2024 ist es nicht mehr erforderlich, eine sog. Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 Abs. 2 StAG) zu beantragen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall des (auf Antrag erfolgten) Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu vermeiden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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