Kann Trump das „Birthright Citizenship“ (Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft) per Dekret abschaffen?
Am 20. Januar 2025 erließ Präsident Donald Trump ein Dekret (Executive Order) mit dem Titel „Protecting the Meaning and Value of American Citizenship,“ („Schutz der Bedeutung und des Wertes der amerikanischen Staatsbürgerschaft“), die darauf abzielt, das seit jeher gewährte Geburtsrecht für in den Vereinigten Staaten geborene Kinder von Nicht-Staatsbürgern abzuschaffen.
Diese Order wurde jedoch sofort rechtlich angefochten. Die American Civil Liberties Union (ACLU) und andere Interessengruppen reichten Klage gegen die Regierung ein, da sie die Anordnung für verfassungswidrig halten.
Am 23. Januar 2025 hat ein US-Bundesgericht in Seattle die Anordnung vorübergehend blockiert, und bezeichnete sie als „eklatant verfassungswidrig“ (“blatantly unconstitutional”).
Derzeit ist das Dekret aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens noch nicht in Kraft. Es wird erwartet, dass weitere Klagen dagegen vor Bundesgerichten erhoben werden und dass die Angelegenheit letztendlich vor dem United States Supreme Court, dem obersten Gericht der Vereinigten Staaten, landet.
Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft ist in der US-Verfassung verbrieft
Der endgültige Ausgang bleibt ungewiss, allerdings glauben die meisten Rechtsexperten, dass die Bundesgerichte und schließlich auch der Supreme Court gegen Trump entscheiden und das Inkrafttreten des Dekrets verhindern werden.
Schließlich gewährt der 14. Zusatz der amerikanischen Verfassung (14th Amendment of the United States Constitution) das Geburtsrecht auf die amerikanische Staatsangehörigkeit ausdrücklich:
(„Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert wurden und deren Rechtsprechung unterliegen, sind Bürger der Vereinigten Staaten und des Staates, in dem sie ihren Wohnsitz haben.“)
Ein President kann sich nicht einfach über die Verfassung hinwegsetzen oder sie gar ändern.
Der Oberste Gerichtshof hat das Geburtsrecht auf die amerikanische Staatsangehörigkeit bereits im Jahr 1898 in einem Präzedenzfall (United States v. Wong Kim Ark) bestätigt, und seitdem an dieser Rechtsprechung festgehalten.
Trumps Anwälte argumentieren nun, die Gruppe der Personen, auf die sein Dekret abzielt – Einwanderer ohne Aufenthaltsgenehmigung und deren in den USA geborene Kinder – unterlägen nicht dem Recht der USA, sondern dem Recht ihrer Heimatstaaten. Deshalb sei der 14. Verfassungszusatz auf sie nicht anzuwenden.
Grundsätzlich steht aber jeder, der sich in einem Land aufhält – sei es legal oder illegal – unter der Souveränität dieses Landes; er muss sich an dort geltenden Gesetze halten und unterliegt der Rechtsprechung der Gerichte dieses Landes. Die Formulierug „…subject to the jurisdiction thereof…“ des 14. Verfassungszusatzes ist eine Ausnahmeregelung, die nur für wenige Einzelfälle, zum Beispiel Kinder von Diplomaten, die Sonderrechte im Gastland genießen und weiterhin unter der Souveränität ihres Heimatlandes stehen, gilt. Trumps Argumentation scheint daher weit hergeholt.
Allerdings könnte die konservative 6-3-Mehrheit des Supreme Court, die durch die Einsetzung mehrerer extrem rechter Richter während der ersten Amtszeit Trumps geschaffen wurde, das anders sehen. Ob der Supreme Court aber bereit ist, seine eigene lang etablierte Rechtsprechung aus United States v. Wong Kim Ark über Bord zu werfen und Trumps Argumentation zu folgen, bleibt abzuwarten.
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