Unternehmensgründungen in den USA – US-Gesellschaftsrecht

Sie möchten für Ihr Unternehmen neue Märkte erschließen, oder dort präsent zu sein, wo sich Trends und technische Innovationen Ihrer Branche konzentrieren, etwa im Silicon Valley?

Wir helfen Ihnen dabei, die passende Form für Ihre geschäftlichen Aktivitäten in den USA zu finden, sei es über eine Neugründung, Tochtergesellschaft oder auf andere Weise. Sofern Sie sich für die Gründung einer Gesellschaft entscheiden, beraten wie Sie bei der Auswahl der zur Verfügung stehenden Rechtsformen – z. B. Corporation oder LLC – unter Berücksichtigung der der verschiedenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, und erledigen alle, mit der Unternehmensgründung verbundenen Formalitäten. Wir sind spezialisiert auf das Recht von Kalifornien, können Ihnen aber auch bei Gründungen in anderen US-Bundesstaaten behilflich sein.

Wir prüfen, ob der von Ihnen gewünschte Firmenname verfügbar ist, und ob er eventuell bestehende Markenrechte Dritter verletzt (Trademark-Recherche). Bei Unbedenklichkeit besteht die Möglichkeit, ihn zunächst für 60 Tage zu reservieren.

Wir erstellen den Gesellschaftsvertrag (bei Corporations „By-laws“, bei LLCs „Operatiing Agreement“ genannt) nach Ihren individuellen Bedürfnissen, melden die Firma zum Handelsregister (Secretary of State) an (ab dem Zeitpunkt der Eintragung beginnt die „juristische Existenz“), und beantragen für Sie eine sog. Employer Identification Number, welche beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos benötigt wird.

Wir unterstützen Sie ggf. bei der Ausstellung von Gesellschaftsanteilsscheinen (corporate shares) und der Führung der sog. corporate books, in denen die Ausstellung der corporate shares dokumentiert wird, und in denen wichtige Unterlagen wie etwa der Gesellschaftsvertrag, und Protokolle der Gesellschafterversammlungen- und Beschlüsse befinden..

Es ist äußerst wichtig, darauf zu achten, dass die Bücher ordnungsgemäß geführt, und die Formalitäten hinsichtlich der Ausstellung von corporate shares beachtet werden (bzw. dass diese überhaupt ausgestellt werden); ferner dass Gesellschafterversammlungen abgehalten und Protokolle hierüber geführt werden und die vorgeschriebenen Organe entsprechend besetzt sind. Bei Nichtbeachtung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften besteht die Gefahr, dass die Gesellschaft als juristische Person nicht anerkannt wird, und es zu einer Durchgriffshaftung bei den hinter ihr stehenden Personen kommt (sog. „piercing the corporate veil“).

Viele Anbieter werben damit, eine US-Corporation oder LLC gegen geringe Gebühr zu gründen – eine umfassende Beratung und Begleitung bei der Unternehmensgründung ist in diesen Angeboten jedoch oft nicht enthalten. Bei uns finden Sie eine zuverlässige Betreuung, die Ihr Unternehmen vor späteren Problemen bewahrt. Hinsichtlich spezieller Fragen des US-Immigration- und Steuerrechts im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit arbeiten wir mit qualifizierten Fachleuten zusammen, auf deren Unterstützung wir bei Bedarf zurückgreifen können.