Unternehmensgründung in den USA: Corporation oder LLC?
Sie möchten in die USA expandieren und erwägen, zwecks Markteintritt vor Ort eine eigene Gesellschaft zu gründen? Es stehen verschiedene Rechtsformen zur Wahl, etwa ein Partnership, ein Limited Partnership, eine Corporation oder eine Limited Liability Company (LLC). Aus verschiedenen Gründen bieten sich insbesondere die beiden letztgenannten Gesellschaftsformen für ausländische Gründer an. Dies haben wir zum Anlass genommen, den folgenden Überblick über einige der charakteristischen Merkmale der Corporation und der LLC zusammenzustellen.
Allgemein
Corporation
Die Corporation ist eine sog. Kapitalgesellschaft, die dadurch charakterisiert ist, das die Beteiligung über den Erwerb von Geschäftsanteilen erfolgt, die in der Regel frei veräusserlich sind (sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist). Sie ist vergleichbar mit einer deutschen Aktiengesellschaft. Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und vor Gericht klagen und verklagt werden. Eine Eine Mann-Gründung ist möglich.
LLC
Die LLC ist eine sog. Personengesellschaft. Die Inhaber sind “Mitglieder” (members) der Gesellschaft. Sie können ihre Mitgliedschaft zwar kündigen, aber in der Regel nicht ohne Weiteres auf dritte übertragen. Auch die LLC hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Eine Ein-Mann-Gründung ist möglich.
Organisation u. Geschäftsbetrieb
Corporation
Die Organisation der Corporation besteht aus drei Ebenen: Die Ebene der Gesellschafter (shareholders), die in jährlichen (oder außerordentlichen) Gesellschafterversammlungen die wichtigen Entscheidungen treffen und den Aufsichts- oder Verwaltungsrat (board of directors) wählen, welcher die zweite Organisationsebene darstellt. Der board of directors wiederum ist zuständig für die Einsetzung der dritten Ebene der Organisation, den Vertretungsorganen, die für das Tagesgeschäft verantwortlich sind, den sog. “officers”. Gesetzlich sind drei officers vorgesehen, nämlich ein “president” (der auch als CEO – chief executive officer bezeichnet werden kann), ein “secretray”, und ein ”treasurer “(wird auch als chief financial officer – CFO bezeichnet).
Die Corporation unterliegt relativ vielen gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten, abgesehen von den Vorgaben hinsichtlich der “officers and directors” (siehe oben). So sind beispielsweise die jährlichen Gesellschafterversammlungen vorgeschrieben, die mit bestimmten Ladungs- und Dokumentationsvorschriften verbunden sind.
LLC
Die Grundidee ist, dass die Members als Inhaber die Geschäfte der LLC gemeinschaftlich wahrnehmen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung wie bei der Corporation. Allerdings sind die Gestaltungsmöglichkeiten sehr groß und mangels gesetzlicher Vorgaben kann auch eine der Corporation angenäherte Form der Organisation gewählt werden (“manager-managed” anstatt “member-managed”).
Die LLC ist gegenüber der Corporation die flexibelere Rechtsform, da es weniger gesetzliche Vorgaben betreffend ihre Organisation und Verwaltung gibt. Jährliche Gesellschafterversammlungen beispielsweise wie bei der Corporation sind nicht vorgeschrieben.
Allerdings kann die größere Flexibilität auch zu Rechtsunsicherheiten führen, nämlich zum Beispiel dann, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen betreffend bestimmter Fragen oder Situationen vorsieht, und das Gesetz – anders als bei Corporations – keine “Default”-Regelungen hierfür enthält.
Gründung, Stammkapital
Corporation
Die Gründung erfolgt durch Anmeldung der sog. “articles of incorporation” (ein Dokument, welches einige wesentliche Angaben zu der Gesellschaft enthält) zum Handelsregister in dem US-Bundesstaat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz haben soll. Die Einreichung des Gesellschaftsvertrages oder einer Gesellschafterliste ist nicht erforderlich. Die Einzahlung eines Mindeststammkapitals ist ebenfalls nicht erforderlich. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Gesellschaft nicht unterkapitalisiert ist, was zu einer Durchgriffshaftung der handelnden Personen führen kann (sog. Theorie des “piercing the corporate veil”). In der Regel dürfte es ausreichend sein, wenn genügend Kapital eingezahlt wird, um den Geschäftsbetrieb für einige Monate aufrecht erhalten zu können. Die Kosten der Eintragung zum Handelsregister variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Sie betragen z.B. in New York ca. USD 135,00.
Erforderlich ist ferner eine örtliche Gewerbeanmeldung (business license). Auch deren Kosten variieren von Ort zu Ort. Es ist nicht erforderlich, dass die Corporation über eigene Geschäftsräume verfügt. Eine Geschäftsadresse genügt. Ferner muss ein Zustellungsbevollmächtigter (agent for service of process) benannt werden. Sofern kein Mitarbeiter zu Verfügung steht, der dies übernehmen könnte, kann ein kommerzieller Anbieter damit beauftragt werden (Kosten: ca. USD 150,00 pro Jahr).
LLC
Für die Gründung einer LLC müssen die sog. “articles of association” zum Handelsregister angemeldet werden, die in etwa den “articles of incorporation” einer Corporation entsprechen.
Die LLC muss sich eine Satzung (Gesellschaftsvertrag) geben, das sog, “Operating Agreement” (bei der Corporation “By-Laws” genannt), welches aber wie bei der Corporation nicht zum Handelsregister angemeldet werden muss. Es gibt keine Mindestkapitalisierung und auch das Übrige, oben zur Corporation gesagte gilt für die LLC. Die Anmeldungskosten zum Handelregister sind allerdings in New York mit USD 200,00 etwas höher als die einer Corporation.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Gründung eine LLC im Bundesstaat New York mehrmals veröffentlicht werden muss. Diese Veröffentlichungen sind relativ teuer, und können mit bis zu USD 1.700,00 zu Buche schlagen.
Beschränkte Haftung
Corporation
Es haftet nur die Corporation mit Ihrem Vermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter erfolgt nicht (es sei denn, es kommt zu einer Durchgriffshaftung im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässig rechtwidrigen Verhaltens der Gesellschafter (z.B. Unterkapitalisierung, siehe oben).
LLC
Die LLC haftet wie die Corporation nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter erfolgt ebenfalls nicht.
Besteuerung in den USA
Corporation
Die Corporation unterliegt in den USA einer Doppelbeteuerung: zum Einen wird das Ergebnis (der Gewinn) bei der Gesellschaft selbst besteuert (sog. corporate tax – Körperschaftssteuer). Dies erfolgt auf Bundesebene (federal tax) und Landesebene (state tax). Der Höchststeuersatz der federal corporate tax beläuft sich auf 39%. Sofern Dividenden an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, unterliegen auch diese der Besteuerung (zweite Besteuerungsebene). Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz des betreffenden Gesellschafters. Der Höchstsatz der federal income tax beträgt 35%.
LLC
Die Gesellschafter der LLC haben eine Wahlmöglichkeit, ob die LLC wie eine Kapitalgesellschaft besteuert wird (siehe oben Corporation), oder wie eine Personengesellschaft. Wenn die Wahlmöglichkeit (sog. “check-the-box”-Verfahren) nicht ausgeübt wird, erfolgt automatisch eine Besteuerung als Personengesellschaft (bei mehreren Gesellschaftern als “partnership”, bei nur einem Gesellschafter als sog. “disregarded entity”). Das bedeutet, dass die Unternehmensgewinne nicht bei der Gesellschaft versteuert werden, sondern lediglich auf der Ebene der Gesellschafter, bei denen der (anteilige) Gewinn als gewerbliche Einkünfte der Einkommenssteuer in Höhe des individuellen Einkommenssteuersatzes unterliegen. Die Gesamtsteuerbelastung einer LLC ist in der Regel deutlich geringer als die einer Corporation. Dies, in Kombination mit dem Umstand, dass die LLC gleichzeitig den wesentlich Vorteil einer Corporation, nämlich die auf das Unternehmensvermögen beschränkte Haftung, vermittelt, hat zu einer immer stärker zunehmenden Beliebtheit dieser Rechtsform in den letzten 20 Jahren geführt.
Besteuerung in Deutschland
Corporation
Der deutsche Gesellschafter einer Corporation muss in den USA keine Steuererklärung abgeben, da der Unternehmensgewinn dort bereits auf der Ebene der Gesellschaft versteuert wird. Sofern Dividenden gezahlt werden, unterliegen diese in den USA allerdings dem Abzug einer Quellensteuer, deren Höhe davon abhängig ist, wer auf deutscher Seite beteiligt ist (natürliche oder juristische Person), und in welchem Umfang die Beteiligung besteht. Im Höchstfall wird eine Quellensteuer von 15% einbehalten, die auf die in Deutschland anfallende Abgeltungssteuer i.H.v. 25% (da Kapitaleinkünfte) angerechnet wird.
LLC
Wie oben gesehen, müssen die Gesellschafter selbst in den USA eine Einkommenssteuererklärung abgeben und die Unternehmensgewinne dort versteuern. Die steuerliche Behandlung dieser Gewinne in Deutschland ist jedoch wesentlich komplizierter als die Besteuerung von Dividendenzahlungen einer Corporation, da die deutschen Finanzämter nicht automatisch davon ausgehen, dass – sofern die LLC in den USA wie eine Personengesellschaft besteuert wird – die LLC auch in Deutschland steuerlich als Personengesellschaft anzusehen ist. Vielmehr kommt es auf die Organisation der LLC an. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem sog. “LLC-Erlaß” von 2004 einen Kriterienkatalog entwickelt (sog. “Typenvergleich”), mithilfe dessen festgestellt wird, ob die LLC ihrer Organisation nach mehr einer Körperschaft ähnelt (dann Besteuerung der Gewinne in Deutschland als Kapitaleinkünfte – siehe Corporation) oder einer Personengesellschaft (dann Besteuerung als gewerbliche Gewinne (Unternehmenseinkünfte i.S.d. DBA Deutschland-USA). Die Beantwortung dieser Frage (Personen- oder Kapitalgesellschaft?) hängt wesentlich von der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages ab und hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Bei der Formulierung des Gesellschaftsvertrags sollte daher äußerst sorgfältig vorgegangen werden.
Durch eine wohlüberlegte Strukturierung der Beteiligungsform und der Rechtsformwahl ist es möglich, erhebliche Einsparungen bei der steuerlichen Gesamtbelastung (USA u. Deutschland) zu erzielen. Die Darstellung der Details der steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten würden den Rahmen dieser Zusammenfassung jedoch sprengen, da sie von vielen Einzelaspekten abhängen.
Hinweis:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese ist nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände möglich. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Informationen übernommen werden. Sie sollen lediglich einen Überblick über die Rechtsformen Corporation und LLC geben, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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