Hawaii klagt gegen Trumps neues Einreiseverbot

15.03.17: Anhörung vor dem US Federal District Court Hawaii

Nachdem US-Präsident Trumps erstem Einreiseverbot vom 27. Januar 2017 von den amerikanischen Gerichten eine klare Absage erteilt wurde, stellt sich nun der US-Bundesstaat Hawaii gegen das neue und revidierte Einreiseverbot vom 06.03.2017. Eine erste Gerichtsverhandlung ist für den 15.03.2017 angesetzt. Das in Form eines Dekrets ergangene Einreiseverbot soll am 16.03.2017 in Kraft treten.

Den Klageentwurf finden Sie hier.

Wo liegen die Unterschiede zum ersten Einreiseverbot?

Trumps neues Einreiseverbot erstreckt sich weiterhin auf sechs Länder, deren Bevölkerungen vorrangig dem Islam angehören (Somalien, Lybien, Iran, Sudan, Syrien und Jemen), nicht mehr aber auf Irak. Ferner sind Visumsträger und anderweitig Aufenthaltsberechtigte von dem Einreisebann ausgenommen. Auch wurde das Dekret so abgeändert, dass religiöse Minderheiten keine Bevorteilung erhalten, da diese Regelung in weiten Kreisen als Vorziehen anderer religiöser (christlicher) Gruppen über den Islam verstanden wurde. Jedoch bleibt der alte Bann im Wesentlichen unverändert.
In Zukunft werden weniger als halb so viele Flüchtlinge wie zuvor ins Land gelassen. Überdies besteht weiterhin die Möglichkeit das Einreiseverbot auf weitere Länder auszudehnen. Dies scheint in Anschauung des hierzu in § 2 des Dekrets festgelegten Verfahrens nicht nur eine abstrakte Option zu sein, sondern tatsächlich möglich.

Was wird beanstandet?

Im Folgenden wird sich mit der Frage auseinandergesetzt, mit welchen Einwänden sich Hawaii gegen Trumps Einreiseverbot wendet.

Verletzte Parteien

Die rechtliche Vertretung des US-Staates argumentiert mehrgleisig. Als durch das Dekret verletzte Parteien und Kläger werden der Staat Hawaii selbst und Dr. Ismail Elshikh genannt. Dr. Elshikh ist der Imam der Muslimischen Gesellschaft in Hawaii und Vorsitzender der muslimischen Gemeinde Hawaiis. Im Klageantrag werden abwechselnd Beeinträchtigungen des Bundesstaates und Dr. Elshikhs durch das Einreiseverbot aufgelistet.

Vorgeworfene Verletzungen bzw. Verstöße

Tourismus
Es wird vorgebracht, dass bereits das erste Dekret dazu geführt hat, dass beachtlich weniger Touristen nach Amerika kämen. Hierunter seien natürlich vor allem Touristen aus dem Nahen Osten und Afrika, aber auch generell sei die Anzahl von Touristen gesunken. Dies treffe Hawaii besonders hart, da ein großer Teil von Hawaiis Wirtschaft auf den Tourismus angewiesen ist.

Diskriminierung
Weiter noch beklagt Hawaii, dass es durch den Einreisebann gezwungen wird sich diskriminierend zu verhalten. Dabei wird argumentiert, dass die staatlichen Institutionen Hawaiis aufgrund des Dekrets qualifizierte Personen nicht einstellen können, sofern sie durch Zugehörigkeit zu einem der sechs Länder, der neuen Regelung unterfallen. Überdies wird darauf verwiesen, dass das Dekret ursprünglich als Bann gegen Muslime entstanden ist und mithin Hawaii genötigt sei eine diskriminierende Politik zu dulden.

Trennung von Staat und Kirche
Auch führe das Einreiseverbot, indem es Muslime unfair behandle dazu, dass der Islam als staatlich geringgeschätzte Religion eingestuft würde. Dadurch verliere der Staat seine Neutralität gegenüber Religionsfragen und die Trennung von Staat und Kirche werde beeinträchtigt.

Auseinanderreißen von Familien
Familien, wie die von Dr. Elshikh, würden auseinandergerissen. Es käme vor, dass Familienmitglieder von legal in Amerika lebenden Personen bzw. amerikanischen Staatsbürgern unter dem neuen Einreiseverbot die Einreise verweigert würde und es damit den Familien erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht würde, ihre Familienmitglieder wiederzusehen.

Zwang im Land zu bleiben
Das Dekret könnte auch zum faktischen Zwang werden, die Vereinigten Staaten nicht zu verlassen. Betroffen wären z.B. Träger von Visa, durch die nur eine einmalige Einreise gestattet wird, und, die einer der sechs genannten Nationalitäten angehören oder auch Personen, deren Visa, während das Dekret noch in Kraft ist, ablaufen.

Verschlechterung der Bildungsinstitutionen durch fehlende Diversität
Die durch das Dekret schwindende ethnische und kulturelle Diversität an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen sei nachteilig für die Studenten, da diese eine Bereicherung der Lernumgebung sei.

Einschränkung von Hawaiis Möglichkeit Flüchtlingshilfe zu leisten
Überdies wird angeführt, dass Hawaii durch das Dekret in seinen Bestrebungen Flüchtlingshilfe zu leisten beschränkt würde. Diese sei jedoch ein wichtiger Teil der Kultur Hawaiis.

Kompetenzüberschreitung des Präsidenten
Dem Präsidenten wird ferner vorgeworfen, er überschreite mit dem Dekret die ihm gemäß dem Immigration and Nationality Act zustehenden Kompetenzen.

Verfahrensrechtliche Verstöße
Hinsichtlich des Verfahrens werden mehrere Verstöße gerügt, hierunter unter anderem ein Verstoß gegen eine sog. procedural due process clause, die ein Minimum an rechtlichem Verfahren voraussetzen, bevor bürgerliche Freiheiten verkürzt werden dürfen. Weiter noch müssen gemäß dem APA Behörden, zu denen auch das Heimatsschutzministerium der Vereinigten Staaten gehört, bei dem Erlass von Regelungen gewisse prozedurale Anforderungen beachten. Diesen Anforderungen sei nicht genügt worden.

Wie sind die Erfolgschancen?

Trump hat mit dem neuen Einreisebann eine salonfähige Version des alten geschaffen. Inwieweit dieser Erfolg haben wird, bleibt unklar. Jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Trump-Regierung die problematischsten Aspekte, wie die Bevorzugung von christlichen Flüchtlingen, in solcher Weise umgeschrieben hat, dass dem Dekret stattgegeben wird. Andererseits, ist auch denkbar, dass der neue Bann seine Entwicklung aus der im Wahlkampf entstandenen Idee der Schaffung eines Bannes gegen Muslime nicht überwinden kann und erneut von der Judikative zu Fall gebracht wird.

Stay tuned…

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