„DieselGate“-Klagen gegen Volkswagen in den USA

Hunderte von Käufern von VW-Fahrzeugen haben Volkswagen in den USA auf Schadensersatz im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen an Diesel-Modellen vor verschiedenen Bundesgerichten (Federal Courts) quer durch das ganze Land verklagt. Die erste dieser Klagen wurde am 18. September 2015 von einer auf  „Class Actions“  (Sammelklagen) spezialisierten Kanzlei beim United States District Court for the Northern District of California eingereicht, das Verfahren David Fiol vs. Volkswagengroup of America, Inc., case number 3:15-cv-04278. Eine Kopie der Klageschrift finden Sie hier:

David Fiol vs. Volkswagen Group of America_Complaint

Dieses Gericht ist von einem zuständigen juristischen Gremium, dem United States Judicial Panel on Multidistrict Litigation nun als zentrale Sammelstelle ausgewählt worden, bei der aus prozessökonomischen Gründen „pre-trial proceedings“ (ein dem Hauptverfahren vorgelagertes Erkenntnisverfahren) für eine Vielzahl der in den USA anhängigen Verfahren einheitlich durchgeführt werden sollen. Zuständiger Richter ist Judge Charles R. Breyer.

Den entsprechenden Zuweisungsbeschluss, der eine interessante Übersicht über die betreffenden Klagen und die involvierten Gerichte in den einzelnen Bundesstaaten enthält, finden Sie hier:

MDL-2672-TO-2015-12-08

Rechtsanwalt Udo Büdding ist beim United States District Court for the Northern District of California anwaltlich zugelassen und beobachtet  dieses Verfahrens aufmerksam.

Wir werden an dieser Stelle über weitere Entwicklungen berichten.

 

 

 

 

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